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Kosten der Behandlung / Kostenübernahme

Formen der Behandlung

  • Die Kosten für die psychiatrische Behandlung werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern Sie hier die gültige Versicherungskarte vorgelegt haben.
  • Eine ambulante Psychotherapie muss vor Beginn für die Kostenübernahme von der durchführenden Therapeutin oder dem Therapeuten bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.
  • Die systemische Therapie ist eine in Deutschland anerkannte psychotherapeutische Therapieform, wird aber bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen als erstattungsfähig eingestuft.
Hinweis

Bei einer notwendigen Behandlung als Folge eines Arbeitsunfalls ist möglicherweise die Berufsgenossenschaft kostenpflichtig.

Kosten für Atteste und Bescheinigungen

Kosten für eventuell von Ihnen gewünschte Atteste oder "Bescheinigungen" sind von Ihnen leider selbst zu tragen und im Voraus bar zu bezahlen.