Kosten der Behandlung / Kostenübernahme
Formen der Behandlung
- Die Kosten für die psychiatrische Behandlung werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern Sie hier die gültige Versicherungskarte vorgelegt haben.
- Eine ambulante Psychotherapie muss vor Beginn für die Kostenübernahme von der durchführenden Therapeutin oder dem Therapeuten bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.
- Die systemische Therapie ist eine in Deutschland anerkannte psychotherapeutische Therapieform, wird aber bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen als erstattungsfähig eingestuft.
Hinweis
Bei einer notwendigen Behandlung als Folge eines Arbeitsunfalls ist möglicherweise die Berufsgenossenschaft kostenpflichtig.
Kosten für Atteste und Bescheinigungen
Kosten für eventuell von Ihnen gewünschte Atteste oder "Bescheinigungen" sind von Ihnen leider selbst zu tragen und im Voraus bar zu bezahlen.